Mittelpunkt der
gesamten beruflichen Betätigung eines
Außendienstmitarbeiters
Direktionsreferent einer
Versicherungsgesellschaft
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
1. Der Mittelpunkt der gesamten
beruflichen Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters liegt nicht in
seinem Arbeitszimmer, wenn er dieses zwar zu Gesprächen und Beratungen wie
auch zur Vorbereitung und Nachbereitung seiner auswärtigen Einsätze
nutzt, jedoch die außerhalb des Arbeitszimmers vorgenommenen
Tätigkeiten qualitativ stärker ins Gewicht fallen.
2. Das Berufsbild des
Direktionsreferenten einer Versicherungsgesellschaft ist durch
Mitarbeiterführung und Außenstellenbetreuung geprägt. Diese
lassen sich zwar auch teilweise vom häuslichen Arbeitszimmer aus
erledigen, letztlich spielt aber das unmittelbare Zusammentreffen mit den
maßgebenden Personen vor Ort die zentrale Rolle. Der
Tätigkeitsmittelpunkt liegt danach nicht im häuslichen Arbeitszimmer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1684 Nr. 23 ZAAAB-12766
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 16.01.2003 - 6 K 1108/02
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