Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung des
Feststellungsbescheides für die Grunderwerbsteuer vom
Grunderwerbsteuer beim Rückerwerb land- und forstwirtschaftlicher
Flächen im Beitrittsgebiet, die zuletzt im Besitz der Staatlichen
Forstbetriebe gewesen sind
Leitsatz
Vorliegen ernstlicher Zweifel an der
Rechtmäßigkeit eines aufgrund des Rückerwerbs land- und
forstwirtschaftlicher Flächen ergangenen Grunderwerbsteuerbescheids wegen
folgender Rechtsfragen:
Absehen von der GrESt beim
Rückerwerb des durch die Bodenreform-VO vom September 1945 konfiszierten
väterlichen Grundvermögens aus verfassungsrechtlichen Gründen?
Fallen die zuletzt im Besitz der
Staatlichen Forstbetriebe gewesenen Grundstücke unter das
Eigentumsübertragungsgesetz (EigentÜbertrG) mit der Folge einer
GrESt-Befreiung nach § 11 EigentÜbertrG?
Inanspsruchnahme der
GrESt-Befreiungen nach § 6 Abs. 2 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
i.V.m. § 34 Abs. 3 VermG und nach § 11 EigentÜbertrG oder werden
diese durch § 11 Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) ausgeschlossen?
Unterbleiben einer
Steuerfestsetzung aufgrund des
§ 16 Abs. 2
GrEStG unter dem Gesichtspunkt des Rückerwerbs
ehemals eigener Grundstücke bzw. nach dem verfassungsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz, weil sowohl nach dem Mauergrundstücksgesetz
vom die früheren Eigentümer bzw. ihre Erben ihre in
Volkseigentum überführten und nunmehr bundeseigenen Grundstücke
grunderwerbsteuerfrei zurückerwerben können als auch nach dem
EigentÜbertrG und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Erwerb
volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von der GrESt
freigestellt ist?
Greift für einen Teil des
Grunderwerbs die Steuerbefreiung nach
§ 3 GrEStG ein,
weil der Antragsteller als Erbe seines Vaters Grundstücke erworben hat,
die früher seinem Vater gehört hatten?
Fundstelle(n): FAAAB-12764
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 03.12.2002 - 5 V 644/02
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