Vorbezugskosten nach
§ 10e Abs. 6 EStG: Keine
nachträgliche Berücksichtigung vergessener Schuldzinsen
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Legt ein Steuerpflichtiger erst nach
Bestandkraft des ESt-Bescheides eine Bankbescheinigung vor, die die Zahlung von
– als Vorbezugskosten nach
§ 10e Abs. 6 EStG materiell
berücksichtigungsfähigen – Darlehenszinsen bestätigt, so
führt die Geltendmachung dieser Aufwendungen jedenfalls dann nicht zu
einer Bescheidkorrektur nach
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn den
Steuerpflichtigen ein grobes Verschulden an dem nachträglichen
Bekanntwerden dieser steuermindernden Tatsache trifft, weil er bei der
Erstellung der Steuererklärung offensichtlichen Unschlüssigkeiten in
den vorhandenen schuldzins-dokumentierenden Bankunterlagen nicht nachgegangen
und damit seinen steuerlichen Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten in
ungewöhnlich großem Maße nicht nachgekommen ist.
Fundstelle(n): WAAAB-12754
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Sächsisches FG, Urteil v. 28.05.2002 - 6 K 1888/98
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