Zum Umfang der Nachweispflicht für Dienstreisen und
Familienheimfahrten
Einkommensteuer 1993 und 1994
Leitsatz
Macht ein Steuerpflichtiger zur
Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Aufwendungen für Dienstreisen und Familienheimfahrten als Werbungskosten
geltend, so hat er diese steuermindernden Umstände spätestens im
Rahmen der Nachweisaufforderung nach
§ 79b AO durch
Einzelaufstellung zu belegen, da weder das Finanzamt noch das Finanzgericht
verpflichtet sind, diese Umstände aus unzureichenden Unterlagen (hier:
qualitativ schlechte Ablichtungen von Dienstreiseanträgen und
Anträgen auf Reisebeihilfen für Familienheimfahrten nach § 5a
TGV) für den Steuerpflichtigen herauszusuchen.
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