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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 257/00

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, FGO § 51, FGO § 91, ZPO § 46, ZPO § 47, ZPO § 227

Ausreichende Bezeichnung des Klagegegenstands

Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

Verspätungszuschlag zum Feststellungsbescheid 1997

Leitsatz

1. Die bloße Bezeichnung des vom FA erlassenen Verwaltungsaktes und die Angabe, dass er angefochten werde, genügt zur ausreichenden Bezeichnung des Streitgegenstandes nicht.

2. Ist ein Ablehnungsgesuch missbräuchlich, da es an einer substantiierten Darlegung eines Ablehnungsgrundes fehlt, weil ausschließlich die Ablehnung der Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung beanstandet wird, bedarf es bei der Entscheidung über den Befangenheitsantrag keinen gesonderten Beschlusses.

Fundstelle(n):
FAAAB-12725

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.09.2000 - 6 K 257/00

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