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Sächsisches FG Beschluss v. - 1 V 884/02

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides

Mitwirkung des Antragstellers

Leitsatz

Eine Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides kommt nicht in Betracht, wenn sich weder aus dem Akteninhalt noch aus dem Vortrag des Antragstellers ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides ergeben, und der Antragsteller auch seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, indem er weder dargelegt noch durch Vorlage von Beweismitteln glaubhaft gemacht hat, inwieweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen, oder inwieweit seine Vollziehung für ihn eine unbillige, nicht durch überwiegende Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

Fundstelle(n):
HAAAB-12720

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 30.08.2002 - 1 V 884/02

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