Angabe des zutreffenden Lebenssachverhalts als Voraussetzung
für die inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheids
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel an der
inhaltlichen Bestimmtheit und damit an der Rechtmäßigkeit eines
Grunderwerbsteuerbescheids, der nicht eindeutig erkennen lässt, welcher
Lebenssachverhalt besteuert worden ist; ernstlich zweifelhaft ist auch, ob das
FA den „richtigen„, die Besteuerung rechtfertigenden
Lebenssachverhalt (hier:
§ 1 Abs. 2a
GrEStG, Änderung im Gesellschafterbestand) noch
außerhalb des Bescheids nachschieben kann, wenn es im Bescheid einen
tatsächlich nicht verwirklichten Lebenssachverhalt besteuert hat (hier:
Verwertungsmöglichkeit nach
§ 1 Abs. 2
GrEStG).
Fundstelle(n): KAAAB-12719
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 12.08.2002 - 1 V 785/02
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