Verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche
Übertragung des Mandantenstamms einer Steuerberatungs-GmbH auf das
Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Einkommensteuer 1994)
Leitsatz
Wird eine Steuerberatungs-GmbH
liquidiert und der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer vom
Wettbewerbsverbot befreit, und führt dieser die Kanzlei nunmehr als
Einzelunternehmen vor, so bestehen keine ernstlichen Zweifel am Vorliegen einer
verdeckten Gewinnausschüttung, wenn alle Mandate der GmbH, also der
gesamte Mandantenstamm, mit Zustimmung der Mandanten unentgeltlich auf das
Einzelunternehmen übertragen worden sind. Ob die Befreiung vom
Wettbewerbsverbot zivilrechtlich wirkam vereinbart wurde, ist insoweit
unerheblich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): INF 2003 S. 650 Nr. 17 QAAAB-12717
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 21.02.2003 - 2 V 630/02
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