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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 145/99 EFG 2002 S. 1601 Nr. 24

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3 S. 1, EStG § 34, EStG § 15 Abs. 2

Annahme einer begünstigten Betriebsaufgabe bei geringfügiger Fortführung einer gewerblichen Tätigkeit

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

Aufgabe des Gewerbebetriebs eines Elektrohandels bei auslaufender Betreuung eines unwesentlichen Teils des bisherigen Kundenkreises: Wird mit der Aufgabe des wesentlichen Betriebsvermögens zugleich der wesentliche Teil des bisherigen Kundenstamms aufgegeben, ist es für die Annahme einer nach § 16 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG begünstigten Betriebsaufgabe unschädlich, wenn nach der Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch eine minimale weitere Betreuung des alten Kundenstammes eine geringfügige gewerbliche Betätigung fortgeführt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1601 Nr. 24
KÖSDI 2003 S. 13597 Nr. 2
DAAAB-12662

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 25.09.2002 - 1 K 145/99

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