Erlass von Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit; Anwendung der 1-v.H.-Methode für die Ermittlung des privaten Nutzunganteils
einer Pkw-Gestellung
Leitsatz
1. Erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw gemäß § 8 Abs. 2
EStG i.d.F. vor 1996 i.V.m. Abschn. 31 Abs. 7 Satz 3 Nr. 4 LStR 1990/1993 nach der 1-v.H.-Methode, führt die Nichtberücksichtigung
der vom Arbeitgeber getragenen Unterhaltskosten zu keinem teilweisen Erlass der bestandskräftig festgesetzen Einkommensteuer
wegen sachlicher Unbilligkeit.
2. Eine zum teilweisen Steuererlass führende sachliche Unbilligkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheids setzt neben
einer offensichtlich und eindeutig unrichtigen Steuerfestsetzung voraus, dass es dem Steuerpflichtigen nicht möglich
und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.
Fundstelle(n): YAAAB-12655
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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 12.06.2001 - 2 K 234/97
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