Ermäßigte Besteuerung einer in zwei Teilbeträgen
gezahlten Abfindung
Steuerermäßgigung aus
Billigkeitsgründen
Aussetzung der Vollziehung
Aussetzung der Vollziehung bezüglich Einkommensteuer 1995 und 1996
(Versteuerung einer über zwei Jahre verteilten Abfindung)
Leitsatz
1. Ermäßigte Besteuerung
einer in zwei Teilbeträgen gezahlten Abfindung: Bei der summarischen
Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung wird festgestellt,
dass der Billigkeitsgehalt des
§ 34 Abs. 2 Nr. 2
EStG verloren ginge, wenn die von der Vorschrift
begünstigte Zusammenballung von gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Einkünften trotz des mit letzteren erkennbar
verbundenen Zwecks einer ausnahmsweisen Sonderzahlung allein deswegen
steuerlich nicht anerkannt würde, nur weil sie zweigeteilt in
verschiedenen Veranlagungszeiträumen anfällt, obwohl den beiden
Teilsummen (hier: Teilbeträge von 150.000 bzw. 30.000 DM) jedweder
Charakter laufender Zahlung fehlt.
2. Führt die Anwendung des
normalen Steuersatzes auf eine in zwei Teilbeträgen für die
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung zu einer
unbilligen Einkommensteuer, ist zu prüfen, ob die Steuerfestsetzung mit
einer Billigkeitsfestsetzung nach
§ 163 AO 1977
verbunden werden kann.
Fundstelle(n): TAAAB-12648
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 30.03.2000 - 2 V 267/99
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