Übertragung eines Grundstücks gegen wiederkehrende Leistungen und Rückanmietung als unangemessene Gestaltung
Leitsatz
1. Eine Gestaltung ist unangemessen i. S. des § 42 AO, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, wenn ein vernünftiger
wirtschaftlicher Grund überhaupt fehlt, wenn sie der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche
Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).
2. Hat ein Stpfl. von seinen Eltern ein unbebautes Grundstück gegen Zahlung von monatlich wiederkehrenden Leistungen auf Lebenszeit
der Veräußerer erworben, darauf ein Zweifamilienhaus errichtet, im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag einen Mietvertrag
mit seinen Eltern über die Vermietung einer auf dem Grundstück errichteten Wohnung auf Lebenszeit der Eltern abgeschlossen,
wobei sein Kündigungsrecht dergestalt eingeschränkt wurde, dass es vorbehaltlich der fristlosen Kündigung bei unzumutbarem
Mietverhältnis unkündbar sein sollte, und gegenseitige Zahlungen (Miete und dauernde Last) in gleicher Höhe vereinbart, liegt
eine unangemessene Gestaltung i. S. des § 42 AO vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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