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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 2 K 170/00

Gesetze: AO § 110

Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Gewinnfeststellungen 1994 und 1995

Leitsätze

1. Krankheit ist dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zugemutet werden kann, das Schriftstück selbst oder durch einen beauftragten Dritten rechtzeitig einzureichen (Anschluss an , BStBl. II 1971, 401).

2. Bei einem Halswirbelsäulen-Syndrom und einem Carpaltunnel-Syndrom handelt es sich im Regelfall nicht um Erkrankungen, die es einem Steuerpflichtigen unmöglich machen, sich jedenfalls an einen Dritten zu wenden, selbst wenn die Behandlung einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich macht.

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Fundstelle(n):
LAAAB-12629

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht des Saarlandes v. 03.12.2001 - 2 K 170/00

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