Wochenendheimfahrten eines auswärts beschäftigten
ledigen Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung als Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte
Fahrtaufwendungen eines Aktionärs
zu Hauptversammlungen
Einkommensteuer 1990 und 1991
Leitsatz
1. Fahrten eines ledigen
Arbeitnehmers, der mit Zweitwohnsitz auswärts arbeitet, zwischen seiner
auswärtigen Arbeitsstätte und der Wohnung der Eltern fallen unter
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn der ledige Arbeitnehmer den Mittelpunkt
seiner Lebensinteressen am elterlichen Wohnsitz hat, weil er dort in
ständiger Wiederkehr seine Wochenenden und sonstige Freizeit verbringt.
2. Erzielt ein Steuerpflichtiger
Einkünfte aus (Aktien-)Kapitalvermögen, so stellen Fahrtaufwendungen
zu Aktionärsversammlungen seiner AG Werbungskosten selbst dann dar, wenn
der Steuerpflichtige die Hauptversammlungen erklärtermaßen
vornehmlich aus Gründen der Sicherung der Wertigkeit seines
Aktienstammrechts besucht. Die Abzugsfähigkeit der Fahrtaufwendungen
scheitert allenfalls dann, falls sie die Erträge aus den gehaltenen Aktien
über Jahre hinweg nachhaltig bei weitem übersteigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-12606
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 31.05.2001 - 1 K 114/00
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