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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 2 K 248/98

Gesetze: FGO § 139 Abs. 3 S. 3, FGO § 155, ZPO § 91 Abs. 2 S. 4

Notwendigerklärung der Zuziehung eines Steuerberaters als Bevollmächtigten zum Einspruchsverfahren in eigener Sache

Einheitswert Grundvermögen bis

Zuziehung des Klägers als Bevollmächtigten zum Vorverfahren

Leitsatz

Der Senat folgt der vom BVerfG gebilligten Rspr. des , BStBl II 1972, 355), wonach ein Steuerberater, der sich in eigener Sache im außergerichtlichen Vorverfahren selbst vertreten hat, die Gebühren und Auslagen eines Steuerberaters weder aus § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO noch aus § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO i.V.m. § 155 FGO erstattet erhalten kann.

Fundstelle(n):
FAAAB-12605

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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 01.02.2000 - 2 K 248/98

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