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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 83/03 EFG 2003 S. 1449 Nr. 20

Gesetze: EStG 1997 § 33b Abs. 3 S. 3, EStG 1997 § 33b Abs. 5 S. 3

Kein einseitiger Widerruf der Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages für ein gemeinsames Kind auf den anderen Elternteil

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

Haben beide Elternteile das Wahlrecht, den Behinderten-Pauschbetrag für ihr gemeinsames Kind nicht je zur Hälfte, sondern in voller Höhe nur bei einem Elternteil zu berücksichtigen, durch einen gemeinsamen Antrag ausgeübt, so kommt, nachdem die Steuerfestsetzungen unanfechtbar geworden sind, ein einseitiger Widerruf, das heißt eine einseitige Neuausübung des Wahlrechts durch nur einen Elternteil, wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 33 b Abs. 5 Satz 3 EStG nicht mehr in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1449 Nr. 20
RAAAB-12601

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FG des Saarlandes, Urteil v. 28.07.2003 - 2 K 83/03

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