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Finanzgericht Saarbrücken Beschluss v. - 1 V 359/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Körperschaftssteuer; Übernahme der Beitragsleistung zur Lebensversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Eine zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH abgeschlossene Lebensversicherung rechnet nicht allein dadurch zum Betriebsvermögen der Gesellschaft, daß sie von dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Sicherungsmittel im Rahmen der Finanzierung einer betrieblichen Anschaffung verwandt wird. Dies ändert sich, soweit die Lebensversicherung auf die Gesellschaft umgeschrieben wird. Leistet die GmbH zum Ausgleich früherer Beitragszahlungen an den Gesellschafter eine Zahlung in Höhe des Rückkaufswertes der Versicherung, so führt dies nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Fundstelle(n):
SAAAB-12576

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Saarbrücken, Beschluss v. 09.03.2001 - 1 V 359/00

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