Körperschaftssteuer; Übernahme der Beitragsleistung zur Lebensversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte
Gewinnausschüttung
Leitsatz
Eine zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH abgeschlossene Lebensversicherung rechnet nicht allein dadurch
zum Betriebsvermögen der Gesellschaft, daß sie von dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Sicherungsmittel im Rahmen der Finanzierung
einer betrieblichen Anschaffung verwandt wird. Dies ändert sich, soweit die Lebensversicherung auf die Gesellschaft umgeschrieben
wird. Leistet die GmbH zum Ausgleich früherer Beitragszahlungen an den Gesellschafter eine Zahlung in Höhe des Rückkaufswertes
der Versicherung, so führt dies nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Fundstelle(n): SAAAB-12576
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Online-Dokument
Finanzgericht Saarbrücken, Beschluss v. 09.03.2001 - 1 V 359/00
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