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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 176/00

Gesetze: AO § 164

Bindung des Finanzamts an eine geäußerte Rechtsauffassung

Aussetzung der Vollziehung betr. Rückforderung von Eigenheimzulage

Leitsätze

Soweit ein Bescheid über die Gewährung der Eigenheimzulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann das Finanzamt ihn auch ohne weiteres ändern. Insoweit ist unerheblich, ob die zuständigen Sachbearbeiter dem Betroffenen gegenüber eine anderweitige Rechtsauffassung geäußert haben. Denn selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, würde dieser Äußerung nicht die Bedeutung einer verbindlichen Zusage zukommen.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Die Entscheidung ergeht unanfechtbar.

Fundstelle(n):
JAAAB-12566

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 09.06.2000 - 1 V 176/00

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