Zwangsverwaltung und Grundstücksvermietung an den
Vollstreckungsschuldner
Leitsatz
Entscheidet sich der
(Instituts-)Zwangsverwalter für die ihm nach dem ZVG eröffnete
Wahlmöglichkeit, dem Vollstreckungsschuldner das beschlagnahmte
Grundstück mitsamt einem darauf betriebenen Hotel- und
Gaststättengewerbe zu vermieten, so ist Schuldner der durch die
Fortführung dieses Gewerbebetriebes entstehenden Umsatzsteuer- und
Lohnsteueransprüche nicht der Zwangsverwalter, sondern allein der
Vollstreckungsschuldner.
Fundstelle(n): WAAAB-12553
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FINANZGERICHT DES SAARLANDES v. 12.01.2001 - 1 K 86/00
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.