Steuerunwirksame Zinsaufwendungen für ein Darlehen zur
Finanzierung der Bürgschaftsinanspruchnahme eines früheren
GmbH-Gesellschafters
Einkommensteuer 1988 bis 1992
(Darlehenszinsen als nachträglicher Auflösungsverlust im Sinne des
§ 17 Abs. 4
EStG)
Leitsatz
Muss ein ehemals wesentlich
beteiligter GmbH-Gesellschafter, der seine Kapitalbeteiligung durch Konkurs der
Gesellschaft verloren hat, zur Finanzierung einer Bürgschaft, die er
für die untergegangene GmbH eingegangen ist, ein Darlehen aufnehmen, so
sind die gezahlten Darlehenszinsen weder nachträgliche Betriebsausgaben im
Sinne des
§ 24 Nr. 2 EStG,
noch nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus
Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abschnitt. 1 Nr. 1
EStG, noch Veräußerungskosten im
Sinne des § 17 Abschnitt. 2
EStG, noch ein (weiterer)
Auflösungsverlust im Sinne des § 17 Abschnitt. 4
EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAB-12549
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 13.06.2000 - 1 K 81/00
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