Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen
Einkünften führende landwirtschaftliche Familiengesellschaft
Gewerbesteuermessbetrag 1993 bis 1995, Umsatzsteuer 1992 bis
1994
Leitsatz
Angesichts der neueren Rechtsprechung
des BVerfG und des BFH zu Verträgen unter nahen Angehörigen erfordert
die finanzamtliche Annahme einer zu steuerverschärfenden gewerblichen
Gesamteinkünften führenden landwirtschaftlichen
BGB-Familiengesellschaft den eindeutigen
Nachweis, dass die von den Familienmitgliedern als landwirtschaftliche
Einzelbetriebe erklärten Unternehmen in Wirklichkeit als eine
mitunternehmerische Familiengesellschaft betrieben worden sind. Hierfür
reichen bei wechselseitiger entgeltlicher und unentgeltlicher Hilfestellung der
beiden Angehörigenhofstellen solche Abweichungen vom landwirtschaftlichen
Fremdvertragsüblichen, die bei vernünftiger Drittbetrachtung noch
eine buch- und bilanzmäßige Korrektur zwischen den erklärten
Einzelbetrieben zulassen, nicht aus.
Fundstelle(n): WAAAB-12514
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Urteil v. 26.03.2003 - 1 K 275/99
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