Abzugsfähigkeit vorweggenommener Betriebsausgaben im Rahmen
einer gescheiterten Unternehmensgründung; Maßgeblichkeit des
Veranlassungszusammenhangs; Beweislast; Vergleichbarkeit mit der
umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Vorsteuerabzugs bei erfolglosem
Unternehmer; Abschreibungsfähigkeit eines Unternehmenskonzepts
Leitsatz
1. Scheitert die Gründung eines
Unternehmens, so dass es zur Erzielung von Einnahmen nicht mehr kommt,
erfordert der Abzug von in der Gründungsphase des Unternehmens
entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben das Bestehen eines
Veranlassungszusammenhangs zwischen den getätigten Aufwendungen und der
geplanten, eigenen (letztlich aber gescheiterten bzw. nicht ausgeübten)
Unternehmertätigkeit. Für den Nachweis des Veranlassungszusammenhangs
trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.
2. Auch die Sondierung, ob eine
Unternehmensgründung in Betracht kommen kann, gehört zu der
einkommensteuerrelevante Phase der Gründung eines Unternehmens, wenn die
Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit alsbald (in einem zeitlichen
Zusammenhang) geplant ist.
3. Vergleichbarkeit der
Voraussetzungen für den umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug mit denen
des ertragsteuerrechtlichen Abzugs vorweggenommener Betriebsausgaben im
Zusammenhang mit einer gescheiterten Unternehmensgründung (so auch ).
4. Zur Abschreibungsfähigkeit
eines Unternehmenskonzepts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-12511
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 15.12.2000 - 1 K 258/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.