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BGH 30.09.1992 IV ZR 227/91

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; | Definition der Berufsunfähigkeit

Die Beurteilung, ob der Versicherte berufsunfähig i. S. der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von 1975 (VerBAV 1975, 2) geworden ist, erfordert es, daß die konkrete Ausgestaltung des von dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen festgestellt werden. Diese Feststellungen sind einem medizinischen Sachverständigen als Grundlage seiner Gutachtenerstattung vorzugeben ().

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