Aufwendungsersatzanspruch und Grundförderung für die eigengenutzte Wohnung
Leitsatz
Bei der Errichtung eines Gebäudes auf einem fremden Grundstück zum Zwecke eines späteren Erwerbs entsteht nach Auffassung
des BFH ein zu Anschaffungskosten führender Aufwendungsersatzanspruch nur dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg
(die Eigentumsübertragung) tatsächlich nicht eintritt (, BStBl. II 1998, 100).
Es bestehen Bedenken, dieser Rechtsprechung uneingeschränkt zu folgen. Nach Meinung des Senats scheidet ein entsprechender
Bereicherungsanspruch des "Bauherren" nur insoweit aus, als dieser das Eigentum an dem Grundstück später zu einem Preis erwirbt,
der seine Aufwendungen (ganz oder teilweise) nicht berücksichtigt.
Fundstelle(n): MAAAB-12497
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FG des Saarlandes, Urteil v. 30.08.2000 - 1 K 191/98
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