Wird bei einer GmbH mit schlechter
Ertragslage, die ein kleines KFZ-Handels- und Reparaturunternehmen betreibt,
das Gehalt der Prokuristin (Ehefrau des
Gesellschafter-Geschäftsführers) von monatlich 1.700 DM netto auf
6.000 DM netto erhöht, so ist in dem Erhöhungsbetrag auch dann eine
verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen, wenn gleichzeitig das Gehalt des
Gesellschafter-Geschäftsführers von 6.000 DM netto auf 580 DM netto
gesenkt wird.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1555 EFG 2002 S. 1555 Nr. 23 AAAAB-12475
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes v. 26.07.2002 - 1 K 129/99
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