Verlustausgleichsbeschränkung bei außerordentlichen
Einkünften
Aussetzung der Vollziehung bzgl. des
Einkommensteuerbescheides 1999
Leitsatz
Das Finanzgericht des Saarlandes ist
zwar der Auffassung, dass die in
R 197 Abs. 3 EStR
vorgegebene Berechnung unter Nachrangigkeit der Ermittlung der tariflichen
Einkommensteuer gegenüber den Regelungen über die Ermittlung der
Einkünfte der Gesetzessystematik entspricht. Gleichwohl ist das Gericht
vor dem Hintergrund, dass die Gesetzeslage unklar, die streitige Rechtsfrage
höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum (vgl.
Eggers/Bauer, DStR 2000, 1171, und Röhner,
BB 2000, 2234;
BB 2001, 1126) Bedenken
gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden, zu dem Ergebnis
gelangt, dass eine Aussetzung der Vollziehung geboten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-12456
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 01.10.2001 - 1 V 194/01
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