Einkommensteuererklärung kein verjährungshemmender Antrag auf Steuerfestsetzung im Sinne des § 171 Abs. 3 AO
Einkommensteuer 1992
Leitsätze
1. Steuererklärungen enthalten zwar, besonders wenn sich mit Durchführung einer erklärungsgemäßen Veranlagung eine Steuererstattung
ergeben würde, stets auch einen Antrag auf Steuerfestsetzung. Sie fallen jedoch nicht unter den Antragsbegriff des § 171 Abs.
3 AO. Eine erst wenige Tage vor Ablauf der Festsetzungsfrist eingereichte Steuererklärung hemmt daher nicht den Eintritt der
Festsetzungsverjährung.
2. Das Finanzamt ist nicht gehalten, unter Hintanstellung aller anderen Veranlagungsarbeiten und sonstigen Aufgaben eine mit
erheblicher Verspätung erst wenige Tage vor Eintritt der Fesetzungsverjährung eingereichte Steuererklärung sofort zu bearbeiten
und noch innerhalb der Festsetzungsfrist einen Steuerbescheid zu erlassen. Das Risiko, dass es wegen § 169 Abs. 1 Satz 1 AO
nicht mehr zu der von ihm erstrebten, günstigen Steuerfestsetzung kommt, trägt der Steuerpflichtige.
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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