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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 K 364/99

Gesetze: AO 1977 § 152, AO 1977 § 149, EStG § 25 Abs. 3, AO 1977 § 5

Zulässigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Steuererstattung

Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom (Umsatzsteuer 1992)

Leitsätze

1. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist auch dann zulässig, wenn die Einkommensteuererklärung zu einer erheblichen Steuererstattung führt, denn dies entbindet nicht von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung.

2. Geht die Einkommensteuererklärung erst zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der letztmaligen Gewährung einer Fristverlängerung ein und wurden auch die Steuererklärungen für die vorangegangenen Veranlagungszeiträume ständig verspätet, mit unter erst nach entsprechenden Zwangsgeldandrohungen abgegeben, ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ermessensgerecht.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom wird dahingehend abgeändert, dass die erstattungsfähigen Kosten des Vorverfahrens 3.730 DM (1.907, 12 EUR) betragen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei und unanfechtbar. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Erinnerungsverfahren trägt der Beklagte.

Fundstelle(n):
AAAAB-12436

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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 25.09.2002 - 1 K 364/99

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