Eintragung eines Freibetrages auf die
Lohnsteuerkarte 2002
Leitsatz
1. Ein Verfahren über die
Eintragung eines Freibetrages in eine Lohnsteuerkarte erledigt sich durch
Zeitablauf erst am 31. März des Folgejahres. Die
Prüfungsintensität ist den Zielen und zeitlichen Restriktionen des Freibetragsverfahrens als zeitnahes
und vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren für die Einkommensteuer von
Arbeitnehmern anzupassen.
2. Sind nahe Angehörige am
Stammkapital einer GmbH nicht wesentlich beteiligt, so ist es im Falle einer
Kapitalerhöhung grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich nur
einer der nahen Angehörigen an der Kapitalerhöhung beteiligt und
dadurch zum wesentlich Beteiligten wird.
3. Durch die Inanspruchnahme eines
Gesellschafters aus einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH
können nachträgliche Anschaffungskosten für seine Anteile
entstehen. Diese fallen aber nicht durch die Geltendmachung der Forderungen
gegenüber dem Bürgen, sondern erst durch dessen Zahlung und den
Ausfall seiner Rückgriffsforderung gegen die GmbH an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 323 EFG 2003 S. 323 Nr. 5 QAAAB-12435
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 05.12.2002 - 1 K 361/02
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