Keine Bindung des FA an rechtsfehlerhafte Durchführung
verfristeter Antragsveranlagung
Wiedereinsetzung bei
materiell-rechtlichen Fristirrtum
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. In den Fällen der
Abschnittsbesteuerung reicht es für eine Wiedereinsetzung wegen Irrtums
des Steuerpflichtigen über materielles (Steuer-)Recht nicht aus, dass sich
der Steuerpflichtige aufgrund einer wiederholten rechtsfehlerhaften
Begünstigung in bestimmten steuerlichen Verhalten bestätigt gesehen
hat, sondern es muss zu der fehlerhaften Rechtsanwendung des FA noch ein
zusätzlicher Akt der Verwaltung hinzu kommen, welcher dem
Steuerpflichtigen das rechtsfehlerhafte Verwaltungshandeln in besonderer Weise
einsichtig gemacht hat (hier: schlicht rechtfehlerhafte Durchführung
verfristeter Antragsveranlagungen).
2. Irrt sich ein Steuerpflichtiger
nicht über den (Ab-)Lauf der zweijährigen Ausschlussfrist für
die Durchführung der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG,
sondern materiell-rechtlich über die Existenz dieser Frist als solcher,
liegt regelmäßig kein unverschuldeter Grund für die
Wiedereinsetzung vor, denn es besteht eine allgemeine Informationspflicht des
Bürgers über die Gesetzeslage.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1610 EFG 2002 S. 1610 Nr. 24 RAAAB-12426
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 25.09.2002 - 1 K 361/01
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