Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur
Einkommensteuer auf den
Leitsatz
Aufwendungen eines
Maschinenbau-Diplomingenieurs (FH) für ein Zweitstudium in Form eines
Aufbaustudiengangs der Fachrichtung Maschinenbau an einer technischen
Universität sind Werbungskosten in Form von Fortbildungskosten. Sie dienen
objektiv dazu, in dem durch das Erststudium ermöglichten Beruf
vorwärts zu kommen, da durch das Zweitstudium unzweifelhaft einen
Höherqualifizierung erreicht wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 390 Nr. 7 EFG 2003 S. 220 EFG 2003 S. 220 Nr. 4 TAAAB-12408
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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 19.03.2002 - 2 K 138/98
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