Änderung geschätzter Umsatzsteuerbescheide eines Steuerberaters bei nachgereichten Steuererklärungen
Berücksichtigung zusätzlicher Vorsteuern
Entstehung der Umsatzsteuer
Umsatzsteuer 1993 bis 1995
Leitsatz
1. Ergibt sich aus den nachgereichten Steuererklärungen eines Steuerberaters ein höherer Jahresumsatz, als in den bestandskräftigen
Schätzungsbescheiden berücksichtigt wurde, so sind die höheren tatsächlichen Umsätze gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO als neue
Tatsache zu berücksichtigen.
2. Zusätzliche Vorsteuern können wegen groben Verschuldens im Änderungsbescheid nur anteilig gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2
AO im Verhältnis der nachträglich bekanntgewordenen zu den geschätzten Umsätzen berücksichtigt werden.
3. Für die Entstehung der Umsatzsteuer ist bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten der Zeitpunkt der Ausführung der
Leistung entscheidend. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung gegenüber dem Leistungsempfänger kommt es nicht an.
Fundstelle(n): EAAAB-12397
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes v. 11.04.2002 - 1 K 268/99
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