Nachweispflicht der Vorsteuerabzugsberechtigung bei zweifelhaftem Leistungsaustausch
Leitsatz
Bei Bedenken gegen einen unternehmerischen Leistungsaustausch trifft den empfangenden Unternehmer die objektive Beweislast
für seine Vorsteuerabzugsberechtigung. Solche Bedenken bestehen insbesondere dann, wenn differierende Rechnungsoriginale und
-kopien vorgelegt werden und diese zudem Liefergegenstände betreffen, die erkennbar im Sicherungseigentum Dritter stehen,
so dass der Unternehmer möglicherweise nur in die Verträge des Rechnungsausstellers mit den Sicherungseigentümern eingetreten
ist.
Fundstelle(n): RAAAB-12384
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Online-Dokument
FINANZGERICHT DES SAARLANDES, Urteil v. 05.04.2001 - 1 K 324/00
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