Wohneigentumsförderung nach
§ 10e EStG für den Anbau eines
Wintergartens
Aussetzung der Vollziehung bezüglich
Einkommensteuer 1991 bis 1996
Leitsatz
1. Grundsätzlich sind Wohnungen,
Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne
Baugenehmigung entrichtet wurden, nicht nach
§ 10e EStG begünstigt (Anschluss
an
,
BStBl II 1995, 875, und vom X R
142/94).
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob
bei einer mehr als einjährigen Unterbrechung der Bauausführung der
Sonderausgabenabzug nach
§ 10e EStG in den Fällen versagt
werden darf, in denen ein Bauvorhaben mit den materiellen Vorschriften des
Bauplanungs- und Bauordnungsrechts übereinstimmt, dies auch durch eine
nach den Vorschriften des Landesbaurechts erteilte Baugenehmigung nachgewiesen
ist, letztere jedoch wegen Zeitablaufs erloschen ist, die materielle
Baurechtmäßigkeit jedoch fortbesteht.
3. Handelt es sich nach dem Bauantrag
und der Baugenehmigung bei der Erweiterung einer Arztpraxis und dem Anbau eines
Wintergartens um eine einheitliche Baumaßnahme, ist es nicht
zulässig, den Baubeginn hinsichtlich des Wintergartens gesondert zu
betrachen.
Fundstelle(n): NAAAB-12381
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 10.01.2001 - 2 V 296/00
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