Geschäftsführerhaftung für bestandskräftig
geschätzte Umsatzsteuer einer GmbH bei Unstimmigkeiten der Gesellschaft
mit ihrem Steuerberater
Leitsatz
1. Wird ein auf geschätzten
Besteuerungsgrundlagen beruhender Umsatzsteuerbescheid wegen Unstimmigkeiten
einer GmbH mit ihrem Steuerberater bestandskräftig, so schließt dies
eine Umsatzsteuerhaftung ihres Geschäftsführers nach
§ 69 AO nicht aus, weil solche
Unstimmigkeiten den Geschäftsführer nicht von den gesetzlichen
(Umsatz-)Steuererklärungspflichten für die GmbH entbinden.
2. Eine anteilige Haftungsquote nach
Maßgabe des Grundsatzes der anteiligen Tilgung braucht weder vom FA noch
vom FG ermittelt zu werden, wenn sich der Geschäftsführer
während des gesamten Verfahrens weder auf Liquiditätsschwierigkeiten
der GmbH beruft, noch solche für den Haftungszeitraum ersichtlich sind.
Fundstelle(n): TAAAB-12366
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FINANZGERICHT DES SAARLANDES, Urteil v. 05.04.2001 - 1 K 118/00
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