Erschließungskosten als Grundstücksanschaffungskosten
Darlehen einer Domizilgesellschaft
Lohnabrechnungen eines ausländischen Subunternehmers
Einkommensteuer 1988-1990 und Umsatzsteuer 1988, 1989
Leitsätze
1. Wurden Bauaushilfen als Vollzeitkräfte beschäftigt, so kann der Schwarzarbeiterlohnumsatz unter Zugrundelegung des durchschnittlichen
Nettoarbeitslohnes eines Bauarbeiters geschätzt werden.
2. Erschließungskosten führen zu Grundstücksanschaffungskosten und verhindern deshalb die Bildung einer entsprechenden Rückstellung.
3. Aufwendungen für Darlehen ausländischer Domizilgesellschaften, die den wirklichen Zahlungsempfänger der Darlehenszinsen
und -rückzahlungen nicht erkennen lassen, sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.
4. Unspezifizierte Lohnabrechnungen eines ausländischen Subunternehmers, dessen Betrieb zudem im Heimatland bereits gelöscht
ist, können nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn der inländische Unternehmer angeblich gefertigte Stundenrapportzettel
nicht zu seinen Lohnunterlagen genommen hat und auch sonst nicht vorlegen kann.
Unter Aufhebung der Änderungsbescheide vom zur Einkommensteuer 1988 und 1989 und vom zur Einkommensteuer
1990 in Form der Einspruchsentscheidung vom wird dem Beklagten aufgegeben, die Einkommensteuer gemäß 8 b der
Entscheidungsgründe neu zu berechnen.
Im übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 9/10 und dem Beklagten zu 1/10 auferlegt.
Das Urteil ist für den Kläger hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
Fundstelle(n): ZAAAB-12364
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 05.06.2002 - 1 K 110/00
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