Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Zustellern eines kostenlosen Wochenblatts
Leitsatz
Austräger eines kostenlosen Wochenblatts sind i.d.R. als Arbeitnehmer des Zeitungsverlags anzusehen, weil sie weder ein Unternehmerrisiko
tragen noch Unternehmerinitiative entfalten können und auf Grund der Ausführung einer lediglich einfachen Tätigkeit einer
Weisungsabhängigkeit unterliegen. Dem Gesichtspunkt, dass sich die Austräger Hilfspersonen bedienen und auch für weitere Auftraggeber
tätig werden können, kommt hierbei im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung keine entscheidende Bedeutung zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-12358
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.07.2003 - 5 K 2749/01
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