Sondervergütung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft
Leitsatz
1. Erbringen die Komplementäre einer Personengesellschaft (hier: KG) in ihrer Funktion als leitende Angestellte einer (zwischengeschalteten)
OHG Leitungsaufgaben für die KG, so sind die hierfür von der OHG gezahlten Vergütungen Sondervergütungen gemäß § 15 Abs. 1
Nr. 2 EStG, wenn die Komplementäre in personam Dienstleistungen für die KG erbringen, zu denen sie kraft Gesellschaftsrechts
als persönlich haftende Gesellschafter der KG verpflichtet sind.
2. Nicht von entscheidungserheblicher Bedeutung ist insoweit, dass zwischen der KG und der OHG keine Beteiligung besteht.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1538 EFG 2003 S. 1538 Nr. 21 KAAAB-12356
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.07.2003 - 5 K 2986/00
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