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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1001/03

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1EStG § 62 Abs. 1EStG § 62 Abs. 2 Satz 1EStG § 63AO § 8AuslG § 5 Nr. 1AuslG § 5 Nr. 2AuslG § 15AuslG § 27AuslG § 69 Abs. 3 AuslGDV § 3 Abs. 1 Nr. 3

Kindergeldanspruch ausländischer Botschaftsangehöriger

Leitsatz

Der Besitz eines ”gelben Ausweises” bzw. eines ”Dienstvisums” berechtigt die bei einer Botschaft tätige ”Ortskraft” i.d.R. zum Erhalt von Kindergeld; ausländerrechtliche Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Behörde (Anschluss an , EFG 2000, S. 222).

Für den Zeitraum zwischen Ablauf der Gültigkeit eines ”gelben Ausweises” und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 15 AuslG ist Kindergeld nicht zu gewähren. Dies folgt auch nicht aus der Fiktion des § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAB-12332

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.02.2003 - 5 K 1001/03

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