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Einkommensteuer; | Umfang der Anschaffungskosten und Schuldzinsenabzug für finanzierte Ausgleichszahlung (§§ 21, 9 EStG)
Die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von einem Miterben für die Übertragung des Grundstücks an die Testamentsvollstreckerin gezahlte Ausgleichszahlung zwecks Verteilung an die Erben gehört insoweit nicht zu den Anschaffungskosten, als sie an den erwerbenden Miterben anteilsmäßig zurückgewährt worden ist (). Ebenfalls nicht zu den Anschaffungskosten rechnen die übernommenen, mit dem Grundstück zusammenhängenden Darlehensschulden. Die für diese Schulden zu zahlenden Zinsen zählen ebenso wie solche für die Fremdfinanzierung der Ausgleichszahlung, soweit sie nicht auf den zurückgewährten Anteil entfallen, zu den WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.