Ermäßigter Steuersatz für Saunaumsätze eines Fitness-Centers
Leitsatz
Bietet ein Fitness-Center sowohl ausschließlich Fitness- als auch ausschließlich Sauna-Leistungen an, sowie daneben Kombinationsverträge
zu ermäßigten Entgelten gegenüber der Summe der Einzelverträge, so liegt dann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Zusammenfassung
mehrerer voneinander unabhängiger Leistungen und keine einheitliche Leistung vor, wenn organisatorisch sicher gestellt wird,
dass jeder Kunde auch tatsächlich nur die Leistungen in Anspruch nehmen kann, für die er bezahlt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 559 Nr. 9 EFG 2003 S. 652 EFG 2003 S. 652 Nr. 9 XAAAB-12288
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.09.2002 - 2 K 2626/01
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