Berücksichtigung von vergeblichen Aufwendungen als Betriebsausgaben, die - wären sie nicht vergeblich gewesen - gemäß § 12
Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig wären
Leitsatz
Vergebliche Aufwendungen eines Mitunternehmers für die Anmietung einer Wohnung sind, wenn die Wohnung wegen der kurzfristigen
unternehmerischen Entscheidung, die geplante Filiale doch nicht am Ort der angemieteten Wohnung, sondern an einem anderen
Ort zu errichten, auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn die Aufwendungen bei Bezug der Wohnung mangels eigenen Hausstandes
des Mitunternehmers am Ort des Mittelpunktes seiner Lebensinteressen nicht im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig
gewesen wären.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 386 Nr. 7 INF 2003 S. 6 Nr. 1 KÖSDI 2003 S. 13705 Nr. 5 PAAAB-12282
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.07.2002 - 6 K 1276/00
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