Örtlich unzuständiges Finanzamt erlässt Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide
Leitsatz
Ein Gewinnfeststellungsbescheid ist nicht mehr zu erlassen, wenn sich der Betrieb im Zeitpunkt der Veranlagung nicht mehr
im Bezirk des Betriebs-Finanzamt befindet oder bereits aufgelöst ist.
Ein Gewerbesteuermessbescheid, der von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wird, ist aufzuheben, weil ansonsten
eine Gemeinde, der die Erhebung materiell-rechtlich nicht zusteht, die Gewerbesteuer erheben könnte.
Fundstelle(n): GAAAB-12259
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.03.2002 - 3 K 3095/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.