Voraussetzungen für den Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation bei Anlagebetrug
Leitsatz
Ob ein steuerpflichtiger Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen aufgrund einer Novation anzunehmen ist, kann, wenn - wegen
der Vielzahl der Darlehensanleger - im Einzelfall nicht direkt festgestellt werden kann, ob der Gläubiger tatsächlich in der
Lage gewesen wäre, den Leistungserfolg in Gestalt der Vereinnahmung der gutgeschriebenen Beträge ohne weiteres Zutun des leistungsbereiten
und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen, nur aus Rückschlüssen aus dem tatsächlichen Geschäftsgebahren des Schuldners
auf das Auszahlungsbegehren des Klägers bzw. sonstiger Anleger hergeleitet werden, wobei das Aufklärungsrisiko zu Lasten des
Beklagten geht.
Fundstelle(n): MAAAB-12257
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.05.2002 - 2 K 3229/99
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