Rückwirkend zu gewährende sog. halbe Kinderfreibeträge und Anspruch auf Übertragung des (halben) Kinderfreibetrags des anderen
Elternteils für das Streitjahr 1994
Leitsatz
Weist der Kläger für ein Streitjahr, in dem die ihm zustehenden (halben) Kinderfreibeträge dem anderen Elternteil übertragen
worden sind, nach, dass er seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern im wesentlichen nachträglich durch ihm gegenüber
erfolgte Pfändungsmaßnahmen nachgekommen ist, so stehen ihm die übertragenen (halben) Kinderfreibeträge zu.
Für das Streitjahr 1994 steht dem Vater eines volljährigen Kindes - anders als seit dem - auch der (halbe) Kinderfreibetrag
des anderen Elternteils zu.
Fundstelle(n): NAAAB-12248
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.07.2002 - 2 K 1289/99
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