Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung, bzw. Erstattung von Kindergeld
Leitsatz
1. Ein Anspruch des Sozialleistungsträgers, der in vollem Umfang für die Heimunterbringungskosten eines Kindes aufkommt, auf
Abzweigung gem. § 74/1 EStG ist ausgeschlossen, wenn der Kindergeldberechtigte Naturalunterhaltsleistungen mindestens in Höhe
des Kindergeldes erbringt. Dazu gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Wochenend- und Ferienaufenthalten des Kindes
bei ihm.
2. Der Anspruch auf Erstattung hängt - da die Heimunterbringung aus der Sicht des Hilfeempfängers eine Sachleistung darstellt
- davon ab, dass der Sozialleistungsträger berechtigt ist, vom Kindergeldberechtigten einen Kostenbeitrag zu erheben (Ermessensentscheidung
des Sozialleistungsträgers). Setzt der Sozialleistungsträger bei der Ermittlung des Kostenbeitrags das Kindergeld als Einkommen
an, so steht dies der Erstattung des Kindergeldes gemäß § 74 Abs. 3 EStG entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-12243
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.04.2002 - 2 K 1072/01
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