Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Ungeklärte Vermögenszuwächse bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH berechtigen zur Schätzung von nicht verbuchten
Betriebseinnahmen der GmbH trotz formell ordnungsmäßiger Buchführung, und damit zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen,
wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Aufklärung des Sachverhalts in einer Weise mitwirkt, deshalb eine weitere Aufklärung
der in seiner Sphäre liegenden Umstände nicht möglich ist, und aufgrund der Nichtaufklärbarkeit keinerlei Anhaltspunkte vorliegen,
dass die Vermögenszuwächse auf andere Weise als durch nicht verbuchte Betriebseinnahmen entstanden sein könnten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1526 Nr. 24 EFG 2002 S. 1145 EFG 2002 S. 1145 Nr. 18 KÖSDI 2002 S. 13493 Nr. 11 QAAAB-12234
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.04.2002 - 2 K 2734/00
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