Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld
Leitsatz
1. Ein Anspruch des Sozialleistungsträgers, der in vollem Umfang für die Heimunterbringungskosten eines Kindes aufkommt, auf
Abzweigung gem. § 74 Abs. 3 EStG, ist ausgeschlossen, wenn der Kindergeldberechtigte Naturalunterhaltsleistungen mindestens
in Höhe des Kindergeldes erbringt. Dazu gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Wochenend- und Ferienaufenthalten des
Kindes bei ihm.
2. Der Anspruch auf Erstattung hängt - da die Heimunterbringung aus der Sicht des Hilfeempfängers eine Sachleistung darstellt
- davon ab, dass der Sozialleistungsträger berechtigt ist, vom Kindergeldberechtigten einen Kostenbeitrag zu erheben. Dabei
genügt nicht die formelle Berechtigung aufgrund der Bestandskraft eines Kostenbeitragsbescheides; vielmehr muss die Erhebung
des Kostenbeitrags materiell-rechtlich rechtmäßig sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-12227
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.04.2002 - 2 K 1692/01
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