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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2921/99 EFG 2002 S. 892

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, EigZulG § 2 Abs. 2, EigZulG § 9 Abs. 1, EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 1

Keine Herstellung einer neuen Wohnung

Leitsatz

Auch umfangreiche Baumaßnahmen an einem erworbenen Altbau (Einfamilienhaus) zum Zweck der Modernisierung und Sanierung führen nicht zur Herstellung einer bautechnisch neuen Wohnung, wenn keine wesentliche Veränderung der Bausubstanz vorliegt, die dem Gebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes gibt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Gebäude weder zerstört noch dem Verfall preisgegeben war, keine umfangreichen Schäden an konstruktiven Teilen vorgelegen haben und bei dem Erwerb auf Dauer nicht mehr bewohnbar gewesen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 892
EFG 2002 S. 892 Nr. 14
ZAAAB-12205

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.01.2002 - 2 K 2921/99

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