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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1449/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Abs. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Kein Werbungskostenabzug des Vorbehaltsberechtigten bei Verzicht auf Aufwendungsersatzansprüche

Leitsatz

Wird das Eigentum an einem Grundstück auf den bisherigen Mieter übertragen, soll aber das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt enden, so ist der bisherige Grundstückseigentümer in der Zwischenzeit als Vorbehaltsberechtigter anzusehen. Wenngleich er weiterhin den Tatbestand der Einkunftserzielung aus Vermietung erfüllt, kann er Aufwendungen für die zwischenzeitliche Durchführung erheblicher Erhaltungsmaßnahmen dann nicht als Werbungskosten abziehen, wenn er von vornherein auf die ihm zustehenden Aufwendungsersatzansprüche aus persönlichen Gründen verzichtet.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1243 Nr. 20
PAAAB-12204

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.02.2002 - 6 K 1449/00

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